Tierärztlicher Not- und Bereitschaftsdienst

Was ist der tierärztliche Notfalldienst?

Tatsächlich ist während des Notfalldienstes die Versorgung von NOTFÄLLEN sicherzustellen, deren Schweregrad es nicht erlaubt, bis zur nächsten regulären Sprechstunde zu warten.

Telefonisch angekündigte Notfallpatienten sind zeitlich sinnvoll zu koordinieren, sofern es der Zustand der Tiere erlaubt. Nach Stabilisierung des Patienten oder bei Anforderung tierärztlicher Leistungen ohne Vorliegen einer Notfallsituation, ist der diensthabende Tierarzt berechtigt und gehalten, auf die nächsten regulären Sprechzeiten zu verweisen.

Wann muss ein Notfalldienst bestehen?

Die Sicherung der Notfallversorgung ist lückenlos an Wochenenden (freitags ab 18:00 Uhr bis montags 8:00 Uhr), Feiertagen und nachts (18:00 – 8:00 Uhr) zu gewährleisten. Beginn und Ende des Notfalldienstes sind bei der Dienstplanung für alle teilnehmenden Praxen verbindlich festzulegen. Welcher Patientenkreis ist zu berücksichtigen?

Zur Sicherung der Notfallversorgung ist jeder diensthabende Tierarzt für alle Notfälle verantwortlich, zu deren Behandlung er angesichts des Leistungsspektrums seiner Praxis in der Lage ist. Das heißt, seine Verantwortlichkeit beschränkt sich ausdrücklich nicht auf den eigenen Patientenstamm, sondern umfasst die üblicherweise betreute Tierartenbreite der Praxis (z. B. Groß- und Kleintiere oder nur Pferde oder nur Reptilien) bzw. bestimmte Tätigkeitsfelder bei ausschließlicher Spezialisierung der Niederlassung (z. B. reine Augenpraxis oder Hautpraxis).

Wer ist zur Absicherung des Notfalldienstes verpflichtet?

Bei der Organisation und Einteilung ist jeder praktisch tätige Tierarzt zu berücksichtigen, um die Häufigkeit als diensthabende Praxis festlegen zu können. Zur aktiven Ausübung des Notfalldienstes kann jedoch (auch langfristig) ein Praxisvertreter beauftragt werden, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass derartige Absprachen rechtzeitig und nachvollziehbar für alle im Kollegenkreis kommuniziert wurden.